Vereinsordnung

MODELLCLUB BÖHEIMKIRCHEN – KIRCHSTETTEN
ZVR-Zahl: 130624026
OBMANN: Jochen Ott
Josef Weinheberstraße 30, 3062 Kirchstetten
Tel.: 0676/4090555
E-Mail: [email protected]

Vereinsordnung 2026

  1. Diese Vereinsordnung, gültig ab 1. Jänner 2025 bis auf Widerruf, regelt grundsätzlich den Vereinsbetrieb des „Modellclubs Böheimkirchen – Kirchstetten“, kurz als MC-Böheimkirchen bezeichnet.

  2. Der Modellflugplatz und in der Wintersaison die Turnhalle der HS-Böheimkirchen dürfen nur von Mitgliedern des MC-Böheimkirchen benutzt werden. Unbefugten ist das Betreten des Geländes untersagt! Alleinflugberechtigt sind nur unterwiesene Personen nach Freigabe durch den Vereinsvorstand. Ausnahmen siehe Punkt 6.

  3. Um Mitglied des MC-Böheimkirchen zu werden, ist ein Vereinsbeschluss erforderlich. Die Aufnahme erfolgt auf Probe (Probezeit: eine Flugsaison) und kann innerhalb der Probezeit beiderseits ohne Angabe von Gründen gelöst werden. Dabei wird die einmalige Beitrittsgebühr retourniert.

  4. Als einmalige Beitrittsgebühr sind € 250,– bzw. Jugendliche bis zur Vollendung des 19. Lebensjahres mit Stichtag 31. März: € 55,– an die Vereinskasse zu entrichten.

  5. Jedes Mitglied hat zu Beginn des Kalenderjahres (spätestens bis Ende Februar) den jährlichen Vereinsbeitrag von € 149,– bzw. Jugendliche bis zur Vollendung des 19. Lebensjahres mit Stichtag 31. März: € 74,– im Vorhinein unter Verzicht auf Rückerstattung bei Austritt vor Ende des laufenden Kalenderjahres zur Aufrechterhaltung des Klub-Betriebs an die Vereinskasse zu entrichten.

  6. Teilnahme am Flugbetrieb von Nichtmitgliedern und Gästen: Auf Einladung durch ein Clubmitglied ist es möglich dass auch Nichtmitglieder bzw. Gäste max. fünfmal pro Jahr am Flugbetrieb teilnehmen. Es ist notwendig, dass ein volljähriges Clubmitglied des MC-Böheimkirchen die Verantwortung übernimmt, indem es überprüft ob eine entsprechende gültige Haftpflichtversicherung, Registrierung und Fernpiloten Kompetenz bestehen, die entsprechenden Daten wie Name, Adresse und Frequenzkanal des Gastes sowie der Name des verantwortlichen Clubmitgliedes in das im Clubhaus aufliegende Gastfliegerbuch eingetragen wurden und die Flugplatzordnung durch Unterschrift des Betreffenden im Gastfliegerbuch zur Kenntnis genommen wurden. Ein Beitrag von 7,– Euro pro Tag ist einzuheben und dem Kassier zu übergeben (Einwurf in den weißen Briefkasten im Klubraum).

  7. Die Beitrittserklärung zum MC-Böheimkirchen beinhaltet den Beitritt zum Österreichischen Aeroclub. Der Aeroclubbeitrag beinhaltet eine Haftpflichtversicherung. Der Versicherungsnachweis (= Sportlizenz bzw. Mitgliedskarte) ist immer mitzuführen. Ein Flugmodell darf nur in Betrieb genommen werden, wenn ein entsprechender Versicherungsschutz mit der im LFG 1957 § 151 genannten Mindestdeckungssumme nachgewiesen werden kann. Jeder Pilot benötigt eine gültige Registrierung als Betreiber unbemannter Luftfahrzeuge gemäß Art. 14 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 sowie die Fernpiloten Kompetenz der VO (EU) 2019/947.

  8. Jeder Pilot ist selbst dafür verantwortlich, dass seine Fernsteuerung den in Österreich gültigen Bestimmungen entspricht. Es dürfen nur Flugmodelle betrieben werden, die in einem einwandfreien technischen und sicheren Zustand sind. Modelle mit Antrieb müssen ausreichend lärmgedämpft sein: Kolbenmotore: 82 dB(A) in 25 m Entfernung; Turbinen: 90 dB(A) in 25 m Entfernung. Die zum Einsatz kommenden Flugmodelle dürfen maximal 25 kg schwer sein.

  9. Die Verantwortung für den Betrieb eines Flugmodells obliegt dem Piloten. Die Ausübung jeder Tätigkeit erfolgt auf eigene Gefahr und Risiken, der Verein (Vorstand) übernimmt keine Haftung irgendwelcher Art.

  10. Der Luftraum nördlich des Sicherheitsnetzes und der gedachten Verlängerungen der beiden Netzschenkel ist der zulässige Flugraum. Südlich der beschriebenen Linie gilt Flugverbot mit der Ausnahme von Segel- bzw. Elektrosegelflugmodellen in ausreichender Höhe, sodass eine gefahrlose Rückkehr zum Flugplatz möglich ist. Zu den Häusern im Ziegelfeld und Rapoltendorf ist zwecks Lärmschutz ein entsprechender Abstand einzuhalten. Flüge außerhalb des Sichtbereichs sind gemäß Luftfahrtgesetz § 24 c nicht zulässig. Die generell maximal erlaubte Flughöhe ist 120 m über Grund (gemäß LVR 2014, §18). Die Genehmigung für den UAS-Betrieb im Rahmen eines Flugmodell-Vereins gemäß Art. 16 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2019/947 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge (VO (EU) 2019/947) für MODELLCLUB Böheimkirchen Kirchstetten wurde erteilt und die maximale erlaubte Flughöhe über Grund beträgt 300 m. Die im Bescheid angeführten Auflagen für den Betrieb von Flugmodellen in Höhen höher als 120 m über Grund des ÖAeC, Sektion Modellflug sind verpflichtend einzuhalten.

  11. Für den Luftraum über dem restlichen zum Flugplatz gehörenden Grundstück südlich des Sicherheitsnetzes, also der Hütte, dem Modellabstell-, Personen- bzw. Zuschauerraum, Wiese und Parkplatz gilt absolutes Flugverbot für RC-Modelle. Wird dieser Raum absichtlich überflogen, hat dies ein sofortiges Flugverbot für den oder die betreffenden Piloten zur Folge.

  12. Nähert sich ein bemanntes Fluggerät dem Modellflugplatz, ist diesem unverzüglich auszuweichen und wenn notwendig zu landen. Bemannte Fluggeräte haben Vorrang gegenüber Modellflugzeugen.

  13. Die Piste (der gemähte Bereich) dient zum Starten und Landen der Modelle. Für andere Flugmanöver im Luftraum über der Piste, wie z.B. Pistenüberflüge, „Torquen“, etc. sind die Punkte 21 und 22 dieser Vereinsordnung zu beachten. Flugmanöver mit direktem Anflug Richtung Sicherheitsnetz welche Personen oder Sachen gefährden könnten sind verboten.

  14. Auf der Piste und im Modellabstellraum haben sich ausschließlich nur die Piloten der dort abgestellten oder fliegenden Modelle bzw. deren Helfer aufzuhalten. Das ferngesteuerte Rollen mit Flugmodellen außerhalb der Start- und Landepiste ist verboten. Die Modelle sind entweder auf die Piste zu tragen oder von Hand zu führen.

  15. Die Betriebszeit für Modelle mit eigenem Antrieb ist von 8.00 bis 20.00 Uhr. Modelle ohne Antrieb: Sonnenauf- bis Sonnenuntergang.

  16. Vor dem Start eines Modells hat sich der Pilot zu vergewissern, dass sich kein Modell im Landeanflug befindet und sich keine Hindernisse in Startrichtung weder am Boden noch im Luftraum befinden. Nach dem Start hat sich der Pilot an den Rand der Piste zu begeben. Start und Landung sind laut, deutlich und rechtzeitig anzukündigen.

  17. Alle Piloten, welche ein Modell steuern haben sich in etwa Platzmitte aufzuhalten um einerseits die Verständigungsmöglichkeit untereinander sicherzustellen, andererseits um die hochfrequenztechnischen Voraussetzungen für einen störungsfreien Betrieb mehrerer Empfangsanlagen zu ermöglichen.

  18. Bei Lehrer-Schüler-Betrieb ist grundsätzlich der Lehrer für die Einhaltung dieser Flugplatzordnung verantwortlich und muss Mitglied des MC-Böheimkirchen sein.

  19. Jeder Versicherungsfall ist unverzüglich dem Obmann oder dessen Stellvertreter zu melden und das in der Clubhütte aufliegende Schadensformular ist auszufüllen.

  20. Bei Außenlandungen hat nur der Pilot und bei Bedarf eine von ihm bestimmte Person das Modell zu bergen und darauf zu achten den Flurschaden so gering wie möglich zu halten.

  21. Damit keine gegenseitigen Behinderungen durch den Flugbetrieb von verschiedenartigen Modellen (z.B. Hubschrauber, Flächenflugzeuge, Fesselflugmodelle, o.ä.) eintreten, hat eine Abstimmung der jeweiligen Piloten vor dem Start zu erfolgen.

  22. In Ausnahmefällen kann ein Pilot wünschen alleine zu fliegen, dies ist vor dem Start von ihm mit den anwesenden Piloten abzustimmen.

  23. Der Buggybetrieb findet auf der dafür vorgesehen Strecke statt. Die Fahrer stehen zum Steuern der Modelle auf dem Fahrerturm. Es ist gegenseitig auf einander zu achten. Speziell wenn sich eine Person in der Bahn zum Bergen eines Fahrzeuges befindet. Es ist nur der Betrieb von Fahrzeugen mit elektrischem Antrieb erlaubt.

  24. Der RC-Buggy-Betrieb ist nicht durch die Aeroclubversicherung versichert. Es muss vom RC-Buggy-Fahrer selbst für den Versicherungsschutz für Personen und Sachschäden vorgesorgt werden.

  25. Jedes Clubmitglied ist bindend zur Arbeitsleistung verpflichtet, welche zur Aufrechterhaltung des Clubbetriebs dient.

  26. Jedes Clubmitglied ist verpflichtet sich an diese Vereinsordnung zu halten und hat zusätzlich darauf zu achten, dass diese auch von anderen Mitgliedern und Gästen eingehalten wird. Bei Nichteinhaltung dieser hier vorliegenden Flugplatzordnung behält sich der Vorstand vor, angemessene Schritte gegen diese Person(en) einzuleiten.

  27. Ausnahmen und Abweichungen von den vorhin genannten Regeln können vom Vorstand aus gegebenem Anlass (z.B. bei Veranstaltungen) beschlossen bzw. genehmigt werden. Sie werden durch Aushang zur Kenntnis gebracht.

  28. Notfallplan:

    • Feuerwehr: 122
    • Polizei: 133
    • Rettung: 144
    • Dr. Powondra: 02743/22270
    • ACG-RCC (Zentrale Meldestelle): Tel +43 (0)51703 7400 oder 7401, Fax +43 (0)51703 76, E-Mail: [email protected]

    Der Erste-Hilfe-Koffer befindet sich im Vereinshaus bei der Theke!

Für den Vorstand – Jochen Ott · Kirchstetten, 19.01.2026